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Reisebedingungen

Liebe Freizeitteilnehmer, liebe Eltern,

wir bieten Ihnen die Teilnahme an einer Reihe von Freizeiten und Aktivitäten an. Wir müssen uns an die Formalitäten des neuen Reiserechts halten. Aus diesem Grunde machen wir das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) und uns zustande gekommenen Reisevertrages. Träger der ausgeschriebenen Freizeiten und Reiseveranstalter i. S. der § 651a ff BGB ist der CVJM Ansbach e. V., Schaitberger Str. 6-8, 91522 Ansbach.

 

1. Vertragsabschluß/Anmeldung

1.1 Den Freizeiten und Aktivitäten des Trägers kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach

Alter oder Geschlecht angegeben ist.

1.2 Bei Reisen mit Voll- bzw. Teilverpflegung müssen die Teilnehmer i. d. Regel bei den Küchenarbeiten mithelfen. Unverheiratete Paare können wir auf unseren Freizeiten nicht gemeinsam unterbringen. Teilnehmer unserer Freizeiten, die sich trotz mehrerer Gespräche nicht in die Gruppe einfügen wollen, müssen auf eigene Kosten die Heimreise antreten.

1.3 Mit der Anmeldung, welche ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der Teilnehmer (soweit dieser minderjährig ist, durch seine/n gesetzliche/n Vertreter) und dieser selbst neben dem Minderjährigen dem CVJM den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und der/des Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt worden ist.

1.4 Die übermittelten personenbezogenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Datenschutzgrundverordnung) gespeichert. Diese werden nur zur Durchführung der Reise und ggf. Beantragung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte weitergegegeben. Der Teilnehmer stimmt der Datenschutzerklärung des Trägers zu. Diese ist unter http://hp.cvjm-ansbach.de/assets/Datenschutz/Datenschutz.pdf oder im CVJM-Büro, Schaitberger Str. 6-8, einzusehen.

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Freizeitbetrages zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens 3 Wochen vor Beginn der Freizeit zu zahlen.

2.2 Ein Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB wird auf Verlangen ausgehändigt.

 

3. Rücktritt durch den Freizeitteilnehmer

3.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger.

3.2 Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Träger kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt: Bei einem Rücktritt zwischen dem 44. und 22. Tag vor der Freizeit 20% des Freizeitpreises, zwischen dem 21. Tag und dem Beginn der Freizeit 50% des Freizeitbetrags. Der Träger behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. Tritt der Teilnehmer mehr als 44 Tage vor dem Reisebeginn zurück oder läßt er sich mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,- Euro erhoben.

 

4. Rücktritt durch den Träger der Freizeit

4.1 Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Freizeit bis 1 Woche vor Freizeitbeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück.

4.2 Bei unseren Freizeiten wird von den Teilnehmern die Bereitschaft erwartet, sich in eine Freizeitgruppe einzuordnen. Sollte die Leitung einen Teilnehmer aus disziplinarischen Gründen nach Hause schicken, gehen die Kosten des Rücktransportes zu Lasten des Teilnehmers.

 

5. Haftung

5.1 Der Träger haftet als Veranstalter von Freizeiten für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und –ortes.

5.2 Der Träger haftet nicht für Schäden am Privateigentum der Teilnehmer, wie Kleidung, Fotoausstattung, u.s.w.

5.3 Für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen haften wir dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß der behördlich genehmigten nationalen und internationalen Vorschriften sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Eine Haftung für Verzögerungsschäden ist hierbei ausgeschlossen.

 

6. Haftungsbegrenzung

6.1. Die Haftung des Trägers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit

1. ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. der Träger für einen dem Freizeitteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2 Die Haftung des Trägers ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.

 

7. Bildrechte

Mit der Teilnahme an Veranstaltungen und Freizeiten des CVJM Ansbach e.V. erhält der CVJM Ansbach e.V. von den Teilnehmer/-innen und, falls dies notwendig ist, deren Erziehungsberechtigten die Berechtigung, Bild- und Tonaufnahmen der Teilnehmer/-innen örtlich, sachlich und zeitlich unbeschränkt auf jede Art zu nutzen und nutzen zu lassen. Diese Abtretung von Teilen der Persönlichkeitsrechte umfasst insbesondere auch die Berechtigung, Bild- und Tonaufnahmen zu senden, die Aufnahme körperlich und elektronisch zu vervielfältigen und zu verbreiten, sie vorzuführen und sie multimedial und online zu nutzen und nutzen zu lassen. 

 

8. Gültigkeit

8.1 Sämtliche Angaben über Leistungen, Programm, Termin, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung des Angebots. Änderungen der Leistungen und Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten.

8.2 Nur schriftlich getroffene Absprachen sind wirksam.

8.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Reiseveranstalters.

8.4 Stand der Drucklegung ist der 14.12.2022.